Facharztprüfung Pathologie

Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels Pathologie ist die bestandene Facharztprüfung. Zuständig ist die Fachgesellschaft SGPath, welche die Facharztprüfung mindestens einmal jährlich durchführt.

Zur Facharztprüfung werden nur Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, welche über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügen. Es empfiehlt sich die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (siehe Weiterbildungsprogramm Pathologie vom 1. Januar 2014 und Art. 23 Weiterbildungsordnung des SIWF). 



Daten Facharztprüfungen

  • 13. März 2026 (Kantonsspital Winterthur)

Prüfungsgebühr

Die Schweizerische Gesellschaft für Pathologie (SGPath) erhebt folgende Prüfungsgebühren:

  • Mitglieder der SGPath: CHF 700 
  • Nicht-Mitglieder: CHF 1'200 

Die SGPath erhöht ab 01.01.2026 die Prüfungsgebühren von CHF 500 auf CHF 700 für Mitglieder der SGPath bzw. von CHF 1'000 auf CHF 1'200 für Nicht-Mitglieder. Für bereits bezahlte Prüfungen gelten die bisherigen Gebühren und es ist kein Zuschlag zu bezahlen.

Die Prüfungsgebühr wird nach Vorliegen der vollständigen Anmeldung von der Geschäftsstelle der SGPath in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die definitive Reservation eines Prüfungstermins, Details siehe Anmeldeformular.


Anmeldung und Unterlagen

Das Formular ist per E-Mail an folgende Adresse zu senden:

PD Dr. med. Peter Bode
Präsident der Prüfungskommission, Leiter und Chefarzt Institut für Pathologie
Kantonsspital Winterthur
z.H. Manuela Bollinger
Assistentin der Institutsleitung
Manuela.Bollinger@ksw.ch