Zur Facharztprüfung werden nur Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, welche über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügen. Es empfiehlt sich die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen (siehe Weiterbildungsprogramm Pathologie vom 1. Januar 2014 und Art. 23 Weiterbildungsordnung des SIWF).