Die Verpflichtung der Pathologinnen und Pathologen für Fortbildung sind im Fortbildungsprogramm der SGPath festgehalten. Dieses stützt sich auf die Fortbildungsordnung des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (FO SIWF), das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) sowie die Richtlinien zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW).
Der Fortbildungspflicht unterstellt sind alle Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Mitglied der SGPath sind.
Der Umfang der geforderten Fortbildung entspricht 80 Stunden pro Jahr. Die Details entnehmen Sie bitte dem Fortbildungsprogramm.