Es empfiehlt sich, die Schwerpunktprüfung erst abzulegen, wenn die Bedingungen zur Erlangung des Facharzttitels für Pathologie erfüllt sind und wenn mindestens 75 % (9 Monate) der geforderten Weiterbildung in Molekularpathologie absolviert sind.
Datum und Ort der anstehenden Prüfung
Dienstag, 05.05.2026
Bern (Details folgen)
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 500
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
Dienstag, 02.03.2026
Anmeldung und Kontakt
PD Dr. med. Dr.sc nat. Bettina Sobottka & PD Dr. med. Jan Rüschoff
c/o Eva Hora (eva.hora@usz.ch)
Institutsassistentin
Institut für Pathologie und Molekularpathologie
Universitätsspital Zürich
Rämistrasse 100
8091 Zürich
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Molekularpathologie zum Facharzttitel Pathologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel «Facharztprüfung – was gilt?».