Die Zahl der Vorstandmitglieder, einschliesslich der Mitglieder des Vorstandsausschusses, beträgt mindestens 5 und maximal 9.
Der Vorstand führt die Geschäfte der SGPath und repräsentiert diese nach aussen. Er richtet sein Tun an den Zwecken der Gesellschaft sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung aus. Er sorgt für eine adäquate Vertretung der SGPath in wichtigen Gremien und unterstützt die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Bereich Pathologie.