Fortbildung

Alle Fachärztinnen und Fachärzte für Pathologie sind verpflichtet, sich jährlich fortzubilden. Nachzuweisen ist eine definierte Anzahl Credits, die im Selbststudium oder durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungen erworben werden. 

Fortbildungspflicht

Die Verpflichtung der Pathologinnen und Pathologen für Fortbildung sind im Fortbildungsprogramm der SGPath festgehalten. Dieses stützt sich auf die Fortbildungsordnung des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (FO SIWF), das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) sowie die Richtlinien zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). 

Der Fortbildungspflicht unterstellt sind alle Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Mitglied der SGPath sind. 

Der Umfang der geforderten Fortbildung entspricht 80 Stunden pro Jahr. Die Details entnehmen Sie bitte dem Fortbildungsprogramm.



Alle berufstätigen Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die Erfüllung der Fortbildungspflicht durch die Fachgesellschaft alle drei Jahre überprüfen und in einem Fortbildungsdiplom bestätigen zu lassen. Hierfür steht die Fortbildungsplattform des SIWF zur Verfügung. 

Die SGPath prüft jeden auf der Plattform gestellten Antrag individuell. Für Mitglieder der SGPath ist diese Dienstleistung kostenlos, Nicht-Mitglieder bezahlen CHF 400 pro Diplom.